Berufsbild Goldschmied

Goldschmiede/Goldschmiedinnen sind in der Gestaltung, Umarbeitung und Reparatur von Schmuck aus Edelmetallen tätig.

Der Beruf wird in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:

Goldschmied/in - Juwelen: Kurzbeschreibung

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Je nach Betrieb entwerfen Goldschmiede/-innen der Fachrichtung Juwelen Ketten, Armbänder, Broschen und Ringe mit kostbaren Steinen nach Kundenwunsch, eigenen Entwürfen oder Vorlage. Perlen, Opale, Rubine, Smaragde und andere edle Steine werden von ihnen passend für das jeweilige Schmuckstück bearbeitet. Sie bereiten den Juwelenschmuckguss vor und führen ihn durch, fassen Steine in verschiedenen Fassungen, reparieren Juwelenschmuck und arbeiten ihn um.

Auch die gemmelogische Begutachtung von Edelsteinen kann zu ihrem Aufgabengebiet gehören.

Goldschmiede/-innen der Fachrichtung Juwelen arbeiten in handwerklichen Goldschmiedewerkstätten, bei Juwelieren oder in der Schmuck herstellenden Industrie. Ihr Arbeitsort ist die Werkstatt bzw. der Verkaufsraum.

Die Ausbildung im Überblick

Goldschmied/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.

Dieser Beruf wird in Industrie und Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten:

  • Juwelen
  • Ketten
  • Schmuck

Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre.

 

Goldschmied/in - Juwelen: Aufgaben/Tätigkeiten

Aufgaben und Tätigkeiten

Je nach Betrieb entwerfen Goldschmiede/-innen der Fachrichtung Juwelen Ketten, Armbänder, Broschen und Ringe mit kostbaren Steinen nach Kundenwunsch, eigenen Entwürfen oder Vorlage. Perlen, Opale, Rubine, Smaragde und andere edle Steine werden von ihnen passend für das jeweilige Schmuckstück bearbeitet. Sie bereiten den Juwelenschmuckguss vor und führen ihn durch, fassen Steine in verschiedenen Fassungen, reparieren Juwelenschmuck und arbeiten ihn um.

Auch die gemmologische Begutachtung von Edelsteinen kann zu ihrem Aufgabengebiet gehören.

Tätigkeitsbezeichnungen

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR:

  • Goldschmied/in

 

Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Juwelen entwerfen, gestalten , fertigen und reparieren klassischen Juwelenschmuck mit zum Teil hochwertigen Edelsteinen wie Diamanten, Smaragden und Rubinen.

Edelsteine haben auf Menschen schon immer eine faszinierende Wirkung ausgeübt. Während sie in früheren Jahrhunderten nur der herrschenden Schicht vorbehalten waren, können sich heute breite Bevölkerungskreise edle Steine als Schmuck leisten. Jeder Stein verfügt über einen ganz speziellen Charakter hinsichtlich Farbe und Glanz, wobei auch Halbedelsteine bzw. weniger bekannte Steine wie Turmalin, Topas oder Hämatit einen Vergleich hinsichtlich ihrer optischen Eigenschaften gegenüber den klassischen Steinen wie Diamant, Saphir, Rubin oder Smaragd nicht zu scheuen brauchen.

Goldschmiede und Goldschmiedinnen wissen, dass ein Schmuckstück mehr ist als ein dekorativer Gegenstand aus edlen Materialien. Es soll zur Persönlichkeit der Trägerin oder des Trägers passen, dient als ästhetischer oder finanzieller Blickfang. Nicht selten hat ein Schmuckstück zusätzlich zum materiellen auch einen sentimentalen Wert, zum Beispiel als Erinnerungsstück, Erbstück oder Geschenk.

Bei der Kundenberatung werden sich handwerkliche Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Juwelen nicht alleine auf ästhetische und finanzielle Gesichtspunkte konzentrieren. Sind doch viele Kunden und Kundinnen heute davon überzeugt, dass von bestimmten Edelsteinen auch eine ganz charakteristische Wirkung ausgeht, Lapislazuli zum Beispiel für heiteres Gemüt und tiefen Schlaf sorgen soll, während Achat den Träger angeblich beschützt und ihm Mut gibt. Neben gestalterischen und technischen Kenntnissen ist hier von Goldschmieden und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Juwelen auch profunde Menschenkenntnis gefordert.

Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Juwelen skizzieren und zeichnen ihre Entwürfe , wählen und prüfen Edelsteine und stellen sie für die jeweiligen Schmuckstücke zusammen. Sie fertigen komplette Juwelenschmuckstücke an wie zum Beispiel Kolliers, Armbänder, Ringe und Broschen. Dazu verarbeiten sie Edel- und Schmucksteine zusammen mit Edelmetallen wie Gold, Silber oder Platin. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften all dieser Materialien müssen den Goldschmieden und Goldschmiedinnen bekannt sein, damit sie deren Verhalten gegenüber Hitze, Druck, Säuren und Laugen und anderen Einflüssen einschätzen und beachten können. Sie fassen Juwelen in Edelmetalllegierungen in unterschiedlichsten Techniken, fertigen bewegliche Verbindungsteile an wie zum Beispiel Verschlüsse oder Broschierungen. Im Handwerk gehört auch das Umarbeiten und Reparieren von Juwelenschmuck zu ihren Aufgaben.

In der industriellen Serienfertigung stellen Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Juwelen Schmuckstücke unter Verwendung von Halbfabrikaten wie zum Beispiel fertigen Edelsteinfassungen oder Verschlüssen her, sind in der Fertigungsplanung tätig und richten entsprechende Maschinen und Anlagen ein.

Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)

  • Entwerfen von Skizzen und Zeichnungen zur Gestaltung von Juwelen
  • Anfertigen von Juwelenmodellen nach Entwürfen
  • Fertigen von Juwelenschmuck (Ansteck-, Hals- und Ohrschmuck sowie Hand- und Armschmuck) aus Gold und Goldlegierungen (auch Silber und Platin)
    • Schmelzen und Gießen von Gold und Goldlegierungen
    • Bestimmen von Edelsteinen und synthetischen Steinen
    • Zuschneiden der Edelmetalle mit Froschzange, Hand-, Hebel- oder Tafelscheren
    • Walzen von Blechen, Ziehen von Drähten und Schmieden von Stangen
    • Herausarbeiten von Ausbauchungen durch Formen
    • Bohren, Fräsen und Abschlagen von Kanten
    • Ausformen von Hohlkörpern durch Hämmern
    • Weichglühen der Werkstücke
    • Schmieden der Werkstücke ( Stecken oder Treiben mit Hämmern unterschiedlicher Formen und Gewichte)
    • Vorbereiten und Durchführen von Juwelenschmuckguss
    • Anfertigen von Zargen und Fassungen
    • Bearbeiten und Verzieren von Fassungen mit verschiedenen Sticheln
    • Verarbeiten und Einsetzen von Edelsteinen, Perlen, Korallen sowie synthetischen Steinen mit verschiedene Techniken, zum Beispiel Edelsteine nur am Rand fassen (ajourieren)
    • Verzieren von Schmuck und anderen Dekorationsgegenstände durch Stechen, Ziselieren und Treibziselieren (z.B. Herstellen von plastischen Ornamenten),
    • Tauschieren (Einschneiden von Vertiefungen z.B. für Einlegearbeiten)
    • Montieren von Schmuckgegenständen, die aus mehreren Teilen bestehen
    • Herstellen von Verzierungen
    • Bearbeiten von Schmuckstücken mit flexiblen Schleifkörpern zum Beseitigen von Schmiedespuren
    • Feinschleifen, Reinigen, Polieren und Galvanisieren von Werkstücken
    • In der Industrie: überwiegend Herstellen von Schmuckstücken in Serie unter Verwendung von Halbfabrikaten (z.B. fertige Steinfassungen, Verschlüsse)
  • Fertigen von beweglichen Verbindungsteilen (Verschlüsse, Broschierungen u.Ä.)
  • Umarbeiten und Reparieren von Juwelen und anderen Schmuckstücken
    • Erneuern von Steinfassungen, Ersetzen von Edelsteinen
    • Reinigen von Schmuckstücken und Geräten (z.B. durch Ultraschall oder durch chemische Bäder)
    • Umarbeiten von gebrauchten Gold- und Silberwaren, ggf. nach den Vorstellungen der Kunden und Kundinnen
  • Restaurieren von Juwelen
  • Anfertigen von Musterstücken für die Serienproduktionen
  • Bedienen von Maschinen (z.B. Schmuckgussmaschine) zur Fertigung von Schmuck (z.B. Ringe, Anhänger, Kettenglieder) in Serie
  • Beraten von Kunden und Kundinnen, Verkaufen von Juwelen
  • Erstellen von Kostenvoranschlägen

Spezialisierungen

Charakteristisch für die Kerntätigkeit von Goldschmieden und Goldschmiedinnen - Juwelen sind folgende Aufgabenbereiche/Funktionen:

  • Arbeitsvorbereitung
  • Aufsicht, Leitung
  • Aus- und Fortbildung
  • Einkauf
  • Einzelfertigung
  • Entwurf
  • Kundenberatung, -betreuung
  • Montage
  • Qualitätskontrolle, Qualitätsprüfung
  • Serienfertigung
  • Verkauf
  • Wartung, Reparatur, Instandhaltung

Nach ihrer Ausbildung spezialisieren sich Goldschmiede und Goldschmiedinnen - Juwelen gegebenenfalls auf bestimmte Tätigkeitsfelder, z.B.:

  • Gravur
  • Schmuckbegutachtung
  • Schmuckgießerei
  • Werkstatt und Verkauf

Goldschmied/in - Juwelen: Inhalte/Ablauf/Abschluss

Ausbildungsaufbau

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

Ausbildung im Betrieb

und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen

Ausbildung in der Berufsschule

Während der gesamten Ausbildung

  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln
  • Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
  • Planen von Arbeitsabläufen
  • Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen
  • Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät
  • Umformen von Metallen
  • Trennen und Abtragen; Fügen; Legieren und Schmelzen
  • Anfertigen von Kleinwerkzeugen
  • Anfertigen von Schmuck mit Funktionsteilen und von Ketten; Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen
  • Behandeln von Oberflächen
  • Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen
  • Grundlagen der Gestaltung
  • Darstellungstechniken
  • Geschichte der Goldschmiedekunst
  • Werkstoffe und Edelsteine
  • Techniken
  • Berufsbezogene Mathematik

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

Im 3. und 4. Ausbildungsjahr

  • Gestalten von Juwelenschmuck
  • Ausführen von Juwelentechniken
  • Vorbereiten und Durchführen von Juwelenschmuckguss
  • Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen
  • Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Juwelenschmuck
  • Planen und Anfertigen kompletter Juwelenschmuckstücke
  • Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Darstellungstechniken, Fachrichtung Juwelen
  • Techniken, Fachrichtung Juwelen

Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren

Ausbildungsinhalte

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie man eigene Entwürfe unter Beachtung der technischen Möglichkeiten und Grenzen umsetzt, den Arbeitsablauf plant und durchführt
  • wie man Werkstücke misst, anreißt, körnt und wiegt
  • worauf beim Stempeln von Edelmetallen, insbesondere im Hinblick auf Metallart und Feingehalt, zu achten ist
  • wie Werkstücke geschmiedet, Schmuckteile aufgetieft, auf- und eingezogen sowie mit Mehrfachlötungen montiert werden
  • welche chemischen und physikalischen Vorgänge beim Legieren, Schmelzen und Glühen von Metallen ablaufen
  • wie man Scharnier- und Ösenverbindungen, Zugsicherungen und verdeckte Haken, Schnapp-, Dreh- und Leiterverschlüsse, Manschettenknopf- und Ohrschmuckmechaniken anfertigt
  • welche Methoden der Oberflächenbehandlung es gibt, zum Beispiel manuelles und maschinelles Schleifen und Polieren, Bürsten und Mattieren

Schließlich erfahren die Auszubildenden in der fachrichtungsspezifischen Ausbildung im 3. und 4. Ausbildungsjahr:

  • welches die Juwelentechniken sind, wie man den Juwelenschmuckguss vorbereitet und durchführt
  • worauf es beim Planen und Anfertigen von klassischem und zeitgemäßem Juwelenschmuck ankommt

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule

erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Lerngebieten, zum Beispiel:

  • Grundlagen der Gestaltung
  • Darstellungstechniken, auch fachrichtungsbezogen
  • Geschichte der Goldschmiedekunst
  • Werkstoffe und Edelsteine
  • Techniken, auch fachrichtungsbezogen
  • Berufsbezogene Mathematik

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Goldschmied/Goldschmiedin

Ausbildungsabschluß, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss

Prüfung bei Ausbildung im Handwerk gemäß § 31 Handwerksordnung (HwO) oder bei Ausbildung in der Industrie gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin durchgeführt.

Erforderliche Nachweise

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

  • das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft,
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung.

Erforderliche Prüfungen

Zwischenprüfung:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate der betrieblichen Ausbildung sowie den Lernstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung:

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

In der praktischen Prüfung soll in insgesamt höchstens 32 Stunden ein Prüfungsstück angefertigt werden:

Als Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht:

  • das Planen, Vorbereiten und Anfertigen eines vollständigen, selbst entworfenen Juwelenschmuckes durch Umformen, Fügen, Trennen und Abtragen sowie unter Einbeziehung von Fassungen unterschiedlicher Art und mindestens einer Bewegung sowie das Erstellen eines Prüf- und Messprotokolls.

Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Gestaltung und Arbeitsplanung, technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigungs- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Abschlußbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Goldschmied/Goldschmiedin - Fachrichtung Juwelen.

Ausbildungsform

Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist.

Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb (in den Bereichen Handwerk oder Industrie) und in der Berufsschule.

Daneben ist auch die schulische Ausbildung häufig anzutreffen.

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Goldschmied/in - Ketten: Aufgaben/Tätigkeiten

Aufgaben und Tätigkeiten

Nach Kundenwünschen, eigenen Entwürfen oder Vorlage gestalten Goldschmiede/-innen der Fachrichtung Ketten vorwiegend Hals- und Armschmuck, zum Teil auch Fußkettchen. Dazu bereiten sie Drähte und kleine Röhrchen aus Edelmetall vor und fertigen daraus Kettenglieder. Diese formen sie zu den jeweiligen Schmuckstücken, die sie mit Kettenverschlüssen versehen. Sie passen auch Edelsteine in die Halsketten und Armbänder ein, wobei sie zum Teil die Steine selbst fassen. Auch Reparatur und Umarbeitung von Schmuck gehört zu ihrem Aufgabengebiet.

Tätigkeitsbezeichnungen

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR:

  • Goldschmied/in

Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Ketten entwerfen , gestalten, fertigen und reparieren vorwiegend Schmuckstücke wie Ketten, Bänder und Geflechte aus Edelmetallen .

Dem Goldschmiedeberuf haftet oft ein sehr romantischer Ruf an. Vielleicht weil dieses Kunsthandwerk bereits seit Jahrtausenden ausgeübt wird und die begabtesten Goldschmiede und -schmiedinnen an Königs- und Fürstenhöfen sowie in Klöstern hohes Ansehen genossen. Auch heute noch sind wir von edel schimmernden Schmuckstücken fasziniert, begreifen wir Schmuck als Ausdruck der Individualität seines Trägers. Schmuck verkörpert darüber hinaus auch Wertbeständiges, das Moden und Trends überdauern kann. Oft hat ein Schmuckstück zusätzlich zum materiellen auch einen ideellen Wert, zum Beispiel als Erbstück oder Geschenk. Familienschmuck wird beispielsweise von der Mutter auf die Tochter oder Schwiegertochter vererbt, so dass Schmuckobjekte oft als Erinnerungsstücke fungieren.

Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Ketten skizzieren zunächst ihre Entwürfe , fertigen Werkstattzeichnungen an und eventuell auch Modelle aus Plastilin oder Gips. Je nach Betrieb besprechen sie sich mit dem Meister bzw. der Meisterin über die plastische Gestaltung, die technischen Einzelheiten und den Arbeitsablauf. In der handwerklichen Herstellung wird bei Kundenaufträgen in jedem Fall auch ein ausführliches Gespräch vorangehen, bei dem die Wünsche und Vorstellungen der Kunden genau ermittelt und Materialvorschläge gemacht werden. Stehen die genauen Bedingungen fest, wird der Goldschmied/die Goldschmiedin dem Kunden einen Kostenvoranschlag unterbreiten.

Dann geht es an die eigentliche Bearbeitung der Edelmetalle, wobei hier vor allem Gold, Silber, Platin und eventuell auch Palladium oder Rhodium verwendet werden. Platin ist in der Geschichte des Schmucks ein junges Metall, es wird in größerem Stil erst seit Ende des 19. Jahrhunderts verarbeitet und harmoniert ausgezeichnet mit Diamanten. Palladium ist ähnlich teuer wie Platin, wiegt aber kaum mehr als die Hälfte. Damit reduzieren sich die Materialkosten eines Schmuckstückes erheblich. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften all dieser Materialien müssen Goldschmieden und Goldschmiedinnen bekannt sein, damit sie deren Verhalten gegenüber Hitze, Druck, Säuren und Laugen und anderen Einflüssen berücksichtigen können.

Um die Metalle biegsam zu machen, erhitzen die Goldschmiede und Goldschmiedinnen sie durch Schmelzen und Löten und ziehen, drücken bzw. biegen die Metalle in die gewünschten Formen. Durch Ineinanderhängen, Aneinanderlöten und Verflechten werden die jeweiligen Kettenglieder miteinander verbunden, Kettenglieder und Spiralen durch Metallstifte zu Geflechten geformt.

In der handwerklichen Herstellung fertigen Goldschmiede und Goldschmiedinnen oft auch die Verschlüsse für die Armbänder und Ketten an, in der industriellen Fertigung verwendet man hier meist vorgefertigte Halbfabrikate.

Je nach Entwurf fassen Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Ketten auch Edelsteine , Halbedelsteine sowie synthetische Steine in unterschiedlichen Techniken und passen sie in die jeweiligen Schmuckstücke ein. Zuletzt reinigen und polieren sie die Schmuckstücke mit Ultraschall- oder Poliergeräten.

In der industriellen Serienfertigung stellen Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Ketten Geschmeide unter Verwendung von Halbfabrikaten her, sind in der Fertigungsplanung sowie Qualitätskontrolle tätig und richten entsprechende Maschinen ein.

Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)

  • Entwerfen von Skizzen und Zeichnungen zur Gestaltung von Ketten, Armbändern und ggf. Fußkettchen
  • Anfertigen von Schmuckmodellen nach Entwürfen
  • Fertigen und Gestalten von Ketten, Bändern und Geflechten (insbesondere Hals-, Arm- und Fußschmuck) aus Gold, Goldlegierungen und anderen Edelmetallen wie zum Beispiel Platin oder Palladium
    • Schmelzen und Gießen von Gold, anderen Edelmetallen bzw. entsprechenden Legierungen
    • Zuschneiden der Metalle mit Froschzange, Hand-, Hebel- oder Tafelscheren
    • Walzen von Blechen, Ziehen von Drähten und Schmieden von Stangen
    • Herausarbeiten von Ausbauchungen durch Formen
    • Bohren, Fräsen und Abschlagen von Kanten
    • Ausformen von Hohlkörpern durch Hämmern
    • Weichglühen der Werkstücke
    • Schmieden der Werkstücke ( Stecken oder Treiben mit Hämmern unterschiedlicher Formen und Gewichte)
    • Ketten durch Ineinanderhängen, Aneinanderlöten und Verflechten zu Bändern verbinden
    • Geflechte anfertigen, insbesondere Glieder und Spiralen durch Verstiften verbinden
    • Verarbeiten und Einsetzen von Edelsteinen, Perlen, Korallen sowie synthetischen Steinen
    • Verzieren des Schmucks durch Stechen, Ziselieren und Treibziselieren (z.B. Herstellen von plastischen Ornamenten)
    • Tauschieren (Einschneiden von Vertiefungen z.B. für Einlegearbeiten)
    • Montieren von Schmuckgegenständen, die aus mehreren Teilen bestehen
    • Herstellen von Verzierungen in Kettengliedern durch Eingravieren
    • Bearbeiten von Schmuckstücken mit flexiblen Schleifkörpern zum Beseitigen von Schmiedespuren
    • Feinschleifen, Reinigen, Polieren und Galvanisieren von Ketten und anderen Schmuckstücken
  • Herstellen und Befestigen von Funktionsteilen (Kettenverschlüsse, Steinfassungen)
  • Umarbeiten und Reparieren von Ketten und anderem Schmuck
    • Erneuern von Steinfassungen, Ersetzen von Kettengliedern
    • Reinigen von Ketten und Schmuckstücken (z.B. durch Ultraschall oder durch chemische Bäder)
    • Umarbeiten von gebrauchten Gold- und Silberwaren, ggf. nach den Vorstellungen der Kunden und Kundinnen
  • Restaurieren von Ketten und anderen Schmuckstücken
  • Anfertigen von Musterstücken für Serienproduktionen
  • Bedienen von Maschinen (z.B. Schmuckgussmaschine) zur Fertigung von Schmuck (insbesondere Armbänder und Halsketten) in Serie
  • Beraten von Kunden und Kundinnen, Verkaufen von Schmuck
  • Erstellen von Kostenvoranschlägen

Spezialisierungen

Charakteristisch für die Kerntätigkeit von Goldschmieden und Goldschmiedinnen - Ketten sind folgende Aufgabenbereiche/Funktionen:

  • Arbeitsvorbereitung
  • Aufsicht, Leitung
  • Aus- und Fortbildung
  • Einkauf
  • Einzelfertigung
  • Entwurf
  • Kundenberatung, -betreuung
  • Montage
  • Qualitätskontrolle, Qualitätsprüfung
  • Serienfertigung
  • Verkauf
  • Wartung, Reparatur, Instandhaltung

Nach ihrer Ausbildung spezialisieren sich Goldschmiede und Goldschmiedinnen - Ketten gegebenenfalls auf bestimmte Tätigkeitsfelder, z.B.:

  • Gravur
  • Schmuckbegutachtung
  • Schmuckgießerei
  • Werkstatt und Verkauf

 

Goldschmied/in - Ketten: Kurzbeschreibung

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Nach Kundenwünschen, eigenen Entwürfen oder Vorlage gestalten Goldschmiede/-innen der Fachrichtung Ketten vorwiegend Hals- und Armschmuck, zum Teil auch Fußkettchen. Dazu bereiten sie Drähte und kleine Röhrchen aus Edelmetall vor und fertigen daraus Kettenglieder. Diese formen sie zu den jeweiligen Schmuckstücken, die sie mit Kettenverschlüssen versehen. Sie passen auch Edelsteine in die Halsketten und Armbänder ein, wobei sie zum Teil die Steine selbst fassen. Auch Reparatur und Umarbeitung von Schmuck gehört zu ihrem Aufgabengebiet.

Sie arbeiten in handwerklichen Goldschmiedewerkstätten, bei Juwelieren oder in der Schmuck herstellenden Industrie. Ihr Arbeitsort ist die Werkstatt bzw. der Verkaufsraum.

Die Ausbildung im Überblick

Goldschmied/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.

Dieser Beruf wird in Industrie und Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten:

  • Juwelen
  • Ketten
  • Schmuck

Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre.

 

Goldschmied/in - Ketten: Inhalte/Ablauf/Abschluss

Ausbildungsaufbau

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

Ausbildung im Betrieb

und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen

Ausbildung in der Berufsschule

Während der gesamten Ausbildung

  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln
  • Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
  • Planen von Arbeitsabläufen
  • Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen
  • Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät
  • Umformen von Metallen
  • Trennen und Abtragen; Fügen; Legieren und Schmelzen
  • Anfertigen von Kleinwerkzeugen
  • Anfertigen von Schmuck mit Funktionsteilen und von Ketten; Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen
  • Behandeln von Oberflächen
  • Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen
  • Grundlagen der Gestaltung
  • Darstellungstechniken
  • Geschichte der Goldschmiedekunst
  • Werkstoffe und Edelsteine
  • Techniken
  • Berufsbezogene Mathematik

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

Im 3. und 4. Ausbildungsjahr

  • Gestalten von Ketten
  • Vorbereiten von Drähten und Rohren sowie Anfertigen von Kettengliedern
  • Anfertigen und Verformen von Ketten, Bänder und Geflechten
  • Anfertigen von Kettenverschlüssen
  • Anbringen von Kettenverschlüssen, Zwischengliedern und Belötungen an Ketten und Bändern
  • Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen
  • Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Darstellungstechniken, Fachrichtung Ketten
  • Techniken, Fachrichtung Ketten

Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren

Ausbildungsinhalte

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie man eigene Entwürfe unter Beachtung der technischen Möglichkeiten und Grenzen umsetzt, den Arbeitsablauf plant und durchführt
  • wie man Werkstücke misst, anreißt, körnt und wiegt
  • worauf beim Stempeln von Edelmetallen, insbesondere im Hinblick auf Metallart und Feingehalt, zu achten ist
  • wie Werkstücke geschmiedet, Schmuckteile aufgetieft, auf- und eingezogen sowie mit Mehrfachlötungen montiert werden
  • welche chemischen und physikalischen Vorgänge beim Legieren, Schmelzen und Glühen von Metallen ablaufen
  • wie man Scharnier- und Ösenverbindungen, Zugsicherungen und verdeckte Haken, Schnapp-, Dreh- und Leiterverschlüsse, Manschettenknopf- und Ohrschmuckmechaniken anfertigt
  • welche Methoden der Oberflächenbehandlung es gibt, zum Beispiel manuelles und maschinelles Schleifen und Polieren, Bürsten und Mattieren

Schließlich erfahren die Auszubildenden in der fachrichtungsspezifischen Ausbildung im 3. und 4. Ausbildungsjahr:

  • wie man Drähte und Bleche für massive und hohle Kettenglieder vorbereitet
  • wie man Kettenglieder durch Einhängen, Fügen und Löten zu Ketten und Bändern verbindet

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule

erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Lerngebieten, zum Beispiel:

  • Grundlagen der Gestaltung
  • Darstellungstechniken, auch fachrichtungsbezogen
  • Geschichte der Goldschmiedekunst
  • Werkstoffe und Edelsteine
  • Techniken, auch fachrichtungsbezogen
  • Berufsbezogene Mathematik

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Goldschmied/Goldschmiedin

Ausbildungsabschluß, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss

Prüfung bei Ausbildung im Handwerk gemäß § 31 Handwerksordnung (HwO) oder bei Ausbildung in der Industrie gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin durchgeführt.

Erforderliche Nachweise

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

  • das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft,
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung

Erforderliche Prüfungen

Zwischenprüfung:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate der betrieblichen Ausbildung sowie den Lernstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung:

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

In der praktischen Prüfung sollen in insgesamt höchstens 32 Stunden zwei Prüfungsstücke angefertigt werden:

Als Prüfungsstücke sind zwei Ketten anzufertigen, wobei eine der Ketten eine Mindestlänge von 180 mm und einen selbst gefertigten Verschluss enthalten muss. Dafür kommen insbesondere in Betracht:

  • das Anfertigen einer Standardkette, insbesondere einer Doppelpanzer-, Garibaldi-, Kordel- oder Fuchsschwanzkette,
  • das Planen, Vorbereiten und Anfertigen einer selbst entworfenen Fantasiekette durch Abtragen, Fügen, spanloses und spanabhebendes Verformen, das Sicherstellen der Funktion sowie das Erstellen eines Prüf- und Messprotokolls.

Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Gestaltung und Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigungs- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Abschlußbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Goldschmied/Goldschmiedin - Fachrichtung Ketten.

Ausbildungsform

Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist.

Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb (in den Bereichen Handwerk oder Industrie) und in der Berufsschule.

Daneben ist auch die schulische Ausbildung häufig anzutreffen.

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Goldschmied/in - Schmuck: Aufgaben/Tätigkeiten

Aufgaben und Tätigkeiten

Nach Wünschen der Kunden, nach eigenen Ideen oder nach Vorlage fertigen Goldschmiede/-innen der Fachrichtung Schmuck Entwürfe für Ansteck-, Hals- und Ohrschmuck sowie für Hand- und Armschmuck. Mit viel Fingerspitzengefühl bearbeiten sie anschließend Gold oder andere Edelmetalle, formen Schmuck und Schmuckteile und gestalten die Metalloberfläche zum Beispiel durch Ätzen, Hämmern und Ziselieren. Sie fassen auch Edelsteine oder Halbedelsteine für das jeweilige Schmuckstück, fertigen Verschlüsse sowie Ohr- und Manschettenknopfmechaniken an.

Sie stellen nicht nur neuen Schmuck her, sondern führen auch Reparaturen durch oder arbeiten ererbten Familienschmuck um.

Tätigkeitsbezeichnungen

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR:

  • Goldschmied/in


Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Schmuck entwerfen, gestalten, fertigen und reparieren Geschmeide aller Art wie Broschen, Halsketten, Armbänder oder Ringe.

Ein Schmuckstück ist mehr ist als ein dekorativer Gegenstand aus edlen Materialien. Goldschmiede und Goldschmiedinnen wissen, dass es zur Persönlichkeit der Trägerin oder des Trägers passen soll und als ästhetischer oder finanzieller Blickfang dient. Schmuck gestaltet immer auch persönliche Identität. In unseren Breiten muss der Mensch Kleidung tragen - Schmuck ist die Kür, ergänzt den Stil dessen, der den Schmuck trägt, tritt als ästhetischer Blickfang in Erscheinung. Nicht selten hat ein Schmuckstück zusätzlich zum materiellen auch einen sentimentalen Wert, zum Beispiel als Erinnerungsstück, Erbstück oder Geschenk. Und nicht zuletzt können Schmuckstücke auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsschicht symbolisieren oder Rückschlüsse über den finanziellen Hintergrund des Trägers oder der Trägerin erlauben.

Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Schmuck entwerfen Schmuck nach bereits bestehenden Vorlagen , eigenen Vorstellungen bzw. nach den Wünschen der Kunden, reparieren Schmuckstücke oder arbeiten diese um. Bei Schmuckstücken mit beweglichen Verbindungsteilen fertigen sie im Handwerk oft die Verschlüsse, Broschierungen, Ohr- und Manschettenknopfmechaniken an. Sie verarbeiten Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin, Edel- und Schmucksteine , Perlen und Perlmutt, Korallen, Bernstein, Elfenbein und Edelhölzer. Auch der Kunststoff Acryl wird verwendet. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften aller dieser Materialien müssen den Goldschmieden und Goldschmiedinnen bekannt sein, damit sie deren Verhalten gegenüber Hitze, Druck, Säuren und Laugen und anderen Einflüssen berücksichtigen können.

Die Fertigung der Schmuckstücke erfolgt in mehreren Arbeitsschritten: zuerst walzen, ziehen oder schmieden Goldschmiede und Goldschmiedinnen die Edelmetalle auf die erforderlichen Maße zu. Das Schmieden erfolgt im Stehen und grundsätzlich manuell in Werkstätten . Für die Bearbeitung müssen die Werkstücke je nach Legierung auf 700°C bis 1.100°C erhitzt werden. Bei Erdgas und teilweise auch bei Propan wird der zur Verbrennung des Gases notwendige Sauerstoff mit dem Mund zugeführt. Die eigentliche Herstellung findet dann im Sitzen statt. Um die Bleche und Drähte in Form zu bringen, zu bohren und zu fräsen, arbeiten Goldschmiede und Goldschmiedinnen z.B. mit Zangen, Feilen, Sägen und Hämmern . Die Schmuckflächen verzieren sie durch Fräsen, Stechen, Ätzen, Ziselieren oder Emaillieren. Außerdem bedienen sie bei ihren Arbeiten verschiedene Maschinen wie Walzen und Motoren zum Kratzen oder Schleifen. Zuletzt reinigen und polieren sie die Schmuckstücke mit Ultraschall- oder Poliergeräten.

In der industriellen Serienfertigung stellen Goldschmiede und Goldschmiedinnen der Fachrichtung Schmuck Geschmeide unter Verwendung von Halbfabrikaten wie zum Beispiel fertigen Verschlüssen oder Broschierungen her, sind in der Fertigungsplanung sowie Qualitätskontrolle tätig und richten entsprechende Maschinen und Anlagen ein.

Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)

Entwerfen von Skizzen und Zeichnungen zur Gestaltung von Schmuckstücken

  • Anfertigen von Schmuckmodellen nach Entwürfen
  • Herstellen von Schmuck und Gerät aus Gold und Goldlegierungen (insbesondere Ansteck-, Hals-, Hand- und Armschmuck)
    • Schmelzen und Gießen von Gold und Goldlegierungen
    • Zuschneiden der Edelmetalle mit Hand-, Hebel- oder Tafelscheren
    • Walzen von Blechen, Ziehen von Drähten und Schmieden von Stangen
    • Herausarbeiten von Ausbauchungen durch Formen
    • Bohren, Fräsen und Abschlagen von Kanten
    • Ausformen von Hohlkörpern durch Hämmern
    • Weichglühen der Werkstücke
    • Schmieden der Werkstücke ( Stecken oder Treiben mit Hämmern unterschiedlicher Formen und Gewichte)
    • Anfertigen von Zargen und Fassungen
    • Verarbeiten und Einsetzen von Edelsteinen, Perlen, Korallen sowie synthetischen Steinen
    • Verzieren von Schmuck und andere Dekorationsgegenstände durch Stechen, Ziselieren und Treibziselieren (z.B. Herstellen von plastischen Ornamenten)
    • Tauschieren (Einschneiden von Vertiefungen z.B. für Einlegearbeiten)
    • Montieren von Schmuckgegenständen, die aus mehreren Teilen bestehen
    • Bearbeiten von Schmuckstücken mit flexiblen Schleifkörpern zum Beseitigen von Schmiedespuren
    • Feinschleifen, Reinigen, Polieren und Galvanisieren von Schmuckstücken
  • Herstellen von Funktionsteilen (Broschierungen, Manschetten, Verschlüsse für Ohrenschmuck)
  • Umarbeiten und Reparieren von Schmuck
    • Erneuern von Steinfassungen, Ersetzen von Kettengliedern)
    • Reinigen von Schmuckstücken und Geräten (z.B. durch Ultraschall oder durch chemische Bäder)
    • Umarbeiten von gebrauchten Gold- und Silberwaren, ggf. nach den Vorstellungen der Kunden und Kundinnen
  • Restaurieren von Schmuck
  • Anfertigen von Musterstücken für Serienproduktionen
  • Bedienen von Maschinen (z.B. Schmuckgussmaschine) zur Fertigung von Schmuck (z.B. Ringe, Anhänger, Kettenglieder) in Serie
  • Beraten von Kunden, Verkaufen von Schmuck
  • Erstellen von Kostenvoranschlägen

Spezialisierungen

Charakteristisch für die Kerntätigkeit von Goldschmieden und Goldschmiedinnen - Schmuck sind folgende Aufgabenbereiche / Funktionen:

  • Arbeitsvorbereitung
  • Aufsicht, Leitung
  • Aus- und Fortbildung
  • Einkauf
  • Einzelfertigung
  • Entwurf
  • Kundenberatung, -betreuung
  • Montage
  • Qualitätskontrolle, Qualitätsprüfung
  • Serienfertigung
  • Verkauf
  • Wartung, Reparatur, Instandhaltung

Nach ihrer Ausbildung spezialisieren sich Goldschmiede und Goldschmiedinnen - Ketten gegebenenfalls auf bestimmte Tätigkeitsfelder, z.B.:

  • Herstellung von Kirchengerät
  • Gravuren
  • Schmuckbegutachtung
  • Werkstatt und Verkauf
  • Schmuckgießerei

Goldschmied/in - Schmuck: Kurzbeschreibung

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Nach Wünschen der Kunden, nach eigenen Ideen oder nach Vorlage fertigen Goldschmiede/-innen der Fachrichtung Schmuck Entwürfe für Ansteck-, Hals- und Ohrschmuck sowie für Hand- und Armschmuck. Mit viel Fingerspitzengefühl bearbeiten sie anschließend Gold oder andere Edelmetalle, formen Schmuck und Schmuckteile und gestalten die Metalloberfläche zum Beispiel durch Ätzen, Hämmern und Ziselieren. Sie fassen auch Edelsteine oder Halbedelsteine für das jeweilige Schmuckstück, fertigen Verschlüsse sowie Ohr- und Manschettenknopfmechaniken an.

Sie stellen nicht nur neuen Schmuck her, sondern führen auch Reparaturen durch oder arbeiten ererbten Familienschmuck um.

Goldschmiede/-innen der Fachrichtung Schmuck arbeiten in handwerklichen Goldschmiedewerkstätten, bei Juwelieren und in der Schmuck herstellenden Industrie. Ihr Arbeitsort ist die Werkstatt bzw. der Verkaufsraum.

Die Ausbildung im Überblick

Goldschmied/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.

Dieser Beruf wird in Industrie und Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten:

  • Juwelen
  • Ketten
  • Schmuck

Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre.

Goldschmied/in - Schmuck: Inhalte/Ablauf/Abschluss

Ausbildungsaufbau

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

Ausbildung im Betrieb

und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen

Ausbildung in der Berufsschule

Während der gesamten Ausbildung

  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln
  • Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
  • Planen von Arbeitsabläufen
  • Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen
  • Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät
  • Umformen von Metallen
  • Trennen und Abtragen; Fügen; Legieren und Schmelzen
  • Anfertigen von Kleinwerkzeugen
  • Anfertigen von Schmuck mit Funktionsteilen und von Ketten; Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen
  • Behandeln von Oberflächen
  • Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen
  • Grundlagen der Gestaltung
  • Darstellungstechniken
  • Geschichte der Goldschmiedekunst
  • Werkstoffe und Edelsteine
  • Techniken
  • Berufsbezogene Mathematik

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

Im 3. und 4. Ausbildungsjahr

  • Gestalten von Schmuck
  • Formen von Schmuck und Schmuckteilen mit Hämmern und Punzen
  • Vorbereiten und Durchführen von Schmuckguss
  • Ausführen von Flächen gestaltenden Techniken und Juwelentechniken
  • Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen
  • Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck
  • Planen und Anfertigen kompletter Schmuckstücke
  • Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Darstellungstechniken, Fachrichtung Schmuck
  • Techniken, Fachrichtung Schmuck

Abschlussprüfung nach 3 1/2 Ausbildungsjahren

Ausbildungsinhalte

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie man eigene Entwürfe unter Beachtung der technischen Möglichkeiten und Grenzen umsetzt, den Arbeitsablauf plant und durchführt
  • wie man Werkstücke misst, anreißt, körnt und wiegt
  • worauf beim Stempeln von Edelmetallen, insbesondere im Hinblick auf Metallart und Feingehalt, zu achten ist
  • wie Werkstücke geschmiedet, Schmuckteile aufgetieft, auf- und eingezogen sowie mit Mehrfachlötungen montiert werden
  • welche chemischen und physikalischen Vorgänge beim Legieren, Schmelzen und Glühen von Metallen ablaufen
  • wie man Scharnier- und Ösenverbindungen, Zugsicherungen und verdeckte Haken, Schnapp-, Dreh- und Leiterverschlüsse, Manschettenknopf- und Ohrschmuckmechaniken anfertigt
  • welche Methoden der Oberflächenbehandlung es gibt, zum Beispiel manuelles und maschinelles Schleifen und Polieren, Bürsten und Mattieren

Schließlich erfahren die Auszubildenden in der fachrichtungsspezifischen Ausbildung im 3. und 4. Ausbildungsjahr:

  • wie man Schmuck und Schmuckteile gestaltet, schmiedet und mit Punzen (Stempel oder Stahlgriffel) formt
  • wie man zum Beispiel Fassungen für Steine justiert, Zargen- und Krappenfassungen herstellt, Schmuck aufarbeitet, repariert und umarbeitet

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule

erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Lerngebieten, zum Beispiel:

  • Grundlagen der Gestaltung
  • Darstellungstechniken, auch fachrichtungsbezogen
  • Geschichte der Goldschmiedekunst
  • Werkstoffe und Edelsteine
  • Techniken, auch fachrichtungsbezogen
  • Berufsbezogene Mathematik

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Goldschmied/Goldschmiedin

Ausbildungsabschluß, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss

Prüfung bei Ausbildung im Handwerk gemäß § 31 Handwerksordnung (HwO) oder bei Ausbildung in der Industrie gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin durchgeführt.

Erforderliche Nachweise

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:

  • das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft,
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung.

Erforderliche Prüfungen

Zwischenprüfung:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate der betrieblichen Ausbildung sowie den Lernstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung:

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

In der praktischen Prüfung soll in insgesamt höchstens 32 Stunden ein Prüfungsstück angefertigt werden:

Als Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht:

  • das Planen, Vorbereiten und Anfertigen eines vollständigen selbst entworfenen Schmuckstückes oder -objektes durch Umformen, Fügen, Trennen, Abtragen und Oberflächenbehandlung sowie unter Einbeziehung von Funktionsteilen, soweit es die Art des Schmuckstückes oder -objektes zulässt, sowie das Erstellen eines Prüf- und Messprotokolls.

Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Gestaltung und Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigungs- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Prüfungswiederholung

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Abschlußbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Goldschmied/Goldschmiedin - Fachrichtung Schmuck.

Ausbildungsform

Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt ist.

Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb (in den Bereichen Handwerk oder Industrie) und in der Berufsschule.

Daneben ist auch die schulische Ausbildung häufig anzutreffen.

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